Die Beziehung zwischen der Richtlinie 2008/50 und anderen EU Rechtsvorschriften
Luftverschmutzung durch Verkehr – Gesetzgebung
EU-Rechtsvorschriften zu Emissionen von Straßenfahrzeugen gibt es seit 1970. Gegenwärtig gelten für Fahrzeuge Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxide, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikel (Anhang XVII, Verordnung 692/2008 der Kommission); für schwere Fahrzeuge sind auch die Methan- und Ammoniakemissionen begrenzt (Verordnung 595/2009). Der Schwefel- und Bleigehalt von Kraftstoffen – Benzin, Diesel, Flüssiggas und andere – wurde Gegenstand detaillierter EU-Vorschriften; insbesondere die schrittweise Einführung von bleifreiem Benzin seit Anfang der 1980er Jahre führte zu einem erheblichen Rückgang der Bleiemissionen . Die Substitution von Öl und Gas durch erneuerbare Energiequellen (Biokraftstoffe) führt ebenfalls zu einer Verringerung des Ausstoßes von Luftschadstoffen.
Mittelbaren Einfluss auf die verkehrsbedingten Luftemissionen hat hauptsächlich die Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten. Beispiele dafür sind Bestimmungen zur Fahrzeugkonstruktion, zur Besteuerung von Fahrzeugen oder Kraftstoffen, zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen oder gar zum Bau von Autobahnen oder anderen Straßen, Tunneln oder Brücken, zur Möglichkeit der Beförderung von Personen oder Gütern auf Schienen oder Wasserstraßen, zur Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel oder zu Parkbedingungen, zur Reinigung der Straßen von Staub, zum Standort von Industrie- oder anderen Anlagen und schließlich zu Maßnahmen zur Beeinflussung des Verbraucher- oder Nutzerverhaltens.
Es gibt keine EU-Bestimmungen zu Luftemissionen von Flugzeugen; diesbezügliche Diskussionen auf internationaler Ebene sind im Gange. Auch für Schiffe sind internationale Abkommen notwendig, die viel Zeit in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Bemühungen der EU bezogen sich auf die Verringerung des Schwefelgehalts von Kraftstoffen; einige wenige Maßnahmen wurden erlassen, um Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Feinstaub von Binnenschiffen zu reduzieren. Praktisch die gleichen Schadstoffe wurden in den EU-Rechtsvorschriften (Richtlinie 97/68/EG, geändert durch Richtlinie 2004/26/EG) über Luftemissionen von nicht für den Straßenverkehr bestimmten Maschinen behandelt.