Historischer Überblick und Hauptmerkmale der Richtlinie
Ursprüngliche Rechtsvorschriften für Feinstaub
Die EU-Gesetzgebung von 1999 legte Konzentrationsgrenzwerte für PM10 fest, die innerhalb von zwei Stufen, ab 2005 und 2010, einzuhalten waren. Es zeigte jedoch bald, dass die Konzentrationsgrenzwerte für PM10 in zahlreichen Regionen innerhalb der EU, insbesondere in städtischen Ballungsräumen, überschritten wurden und dass es unmöglich sein würde, die ab 2005 festgelegten Werte einzuhalten. Vor allem aus diesem Grund wurden die Luftschadstoff-Rahmenrichtlinie und die drei Tochterrichtlinien in einer neuen Richtlinie (2008/50) zusammengeführt, und die ab 2010 einzuhaltenden strengeren Werte für PM10 wurden aufgehoben. Darüber hinaus wurde zum ersten Mal auch ein Grenzwert für PM2,5 eingeführt, der seit 2015 gilt. Für Stickstoffdioxide und Stickstoffoxide brachte die neue Rechtsvorschrift keine Änderungen.
Die Richtlinie 2008/50 stellt somit den aktuellen Stand der EU-Gesetzgebung zur Luftqualität dar. Ihr Artikel 32 sah jedoch vor, dass die Europäische Kommission bis 2013 die Bestimmungen in Bezug auf PM2,5 und andere Schadstoffe überprüfen und den anderen Organen der Union einen Legislativvorschlag unterbreiten sollte. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht vorgelegt, und es ist unklar, wann die Kommission die Überprüfung der Richtlinie 2008/50 einleiten wird.