Historischer Überblick und Hauptmerkmale der Richtlinie
Industrieemissionen
Um sicherzustellen, dass Fahrzeuge oder andere mobile Güter überall in der Europäischen Union gehandelt und eingesetzt werden können, mussten unionsweite Emissionsgrenzwerte festgelegt werden, die jedes Fahrzeug einhalten muss. Im Gegensatz dazu war die Situation bei Industrieanlagen anders: Da Industrieanlagen selbst nicht innerhalb der EU im Verkehr waren, beschränkte sich der Gesetzgeber darauf, zu verlangen, dass sie hinsichtlich der Emission von Luftschadstoffen der besten verfügbaren Technik entsprechen, die keine übermäßigen Kosten verursacht (Richtlinie 2010/75/EG).
Diese Formel gab lokalen, regionalen und nationalen Behörden bei der Erteilung von Genehmigungen für eine Industrieanlage genügend Flexibilität, um Emissionsgrenzwerte unter Berücksichtigung lokaler wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Erwägungen festzulegen. Nach und nach wurden unionsweite Leitlinien ausgearbeitet, um für die verschiedenen Industrieanlagen zu spezifizieren, was unter der „besten verfügbaren Technik“ zu verstehen ist.