Gliederung der IERL
Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel VII (Artikel 71 bis 83) befasst sich mit dem Ausschuss sowie mit Übergangs- und Schlussbestimmungen. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf: zuständige Behörden, Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten, Überprüfung, Änderungen der Anhänge, Ausschussverfahren, Ausübung der Befugnisübertragung, Widerruf der Befugnisübertragung, Einwände gegen delegierte Rechtsakte, Sanktionen, Umsetzung, Aufhebung, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten der IERL.