Gliederung der IERL
Kapitel: Anhänge
Die Anhänge I bis IV sind eine Neufassung der Anhänge I bis V der IVVU Richtlinie. Diese Anhänge betreffen die Kategorien von industriellen Tätigkeiten nach Artikel 10 (Anhang I), die Schadstoffliste (Anhang II), die Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken (BVT) (Anhang III) und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Anhang IV).
Anhang V umreißt die technischen Bestimmungen für Feuerungsanlagen und stellt eine Neufassung der Anhänge I bis VIII der GFA-Richtlinie dar.
Anhang VI enthält die technischen Bestimmungen für Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und stellt eine Neufassung der Anhänge I bis VI der Abfallverbrennungsrichtlinie dar.
Anhang VII enthält die technischen Bestimmungen für Anlagen und Tätigkeiten, bei denen organische Lösungsmittel verwendet werden, und stellt eine Neufassung der Anhänge I bis III der VOC-Richtlinie dar.
Anhang VIII enthält die technischen Bestimmungen für Titandioxid produzierende Anlagen und stellt eine Neufassung verschiedener Anhänge und Artikel der drei Titandioxid-Richtlinien dar.
Anhang IX enthält eine Übersicht der aufgehobenen Richtlinien mit ihren nachfolgenden Änderungen sowie der Fristen für die Umsetzung dieser Richtlinien.
Anhang X des Richtlinienvorschlags enthält eine Entsprechungstabelle, die die Beziehung zwischen den verschiedenen Artikeln und Anhängen jeder der sieben bestehenden Richtlinien mit der IERL zeigt.