Gliederung der IERL
Kapitel: Titandioxid
Kapitel VI (Artikel 66 bis 70) befasst sich mit Sondervorschriften für Titandioxid produzierende Anlagen und stellt damit eine Neufassung der drei Titandioxidrichtlinien dar. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf den Geltungsbereich sowie die Verminderung und Überwachung der Emissionen.