Die Richtlinie über Industrieemissionen

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INHALT

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Grundsätze der IERL
Integrierter Ansatz

 

Der integrierte Ansatz bedeutet, dass bei den Genehmigungen die gesamte Umweltleistung der Anlage berücksichtigt werden muss, z. B. Emissionen in Luft, Wasser und Boden, Abfallerzeugung, Rohstoffverbrauch, Energieeffizienz, Lärm, Unfallverhütung und Wiederherstellung des Standorts nach der Stilllegung. Zweck der Richtlinie ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten.

Sollte die Tätigkeit mit der Verwendung, Herstellung oder Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe verbunden sein, verlangt die IERL von den Betreibern, vor der Inbetriebnahme einer Anlage oder vor der Aktualisierung einer Genehmigung einen Bericht über den Ausgangszustand unter Berücksichtigung möglicher Boden- und Grundwasserverschmutzungen zu erstellen, um den integrierten Ansatz zu gewährleisten.