Politischer Kontext
Emissionen aus Industrieanlagen unterliegen seit einiger Zeit unionsweit gültigen Rechtsvorschriften. Vor der Annahme der IERL gehörten zu diesen Rechtsvorschriften:
- Richtlinie 2008/1/EG
über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU-Richtlinie), in der die wichtigsten Grundsätze für die Genehmigung und Kontrolle von Anlagen auf der Grundlage eines integrierten Konzepts und der Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) festgelegt sind.
- sektorbezogene Richtlinien über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), über Abfallverbrennung (2000/76/EG), über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung organischer Lösungsmittel (99/13/EG) und über die Behandlung von Abfällen aus der Titandioxid-Industrie (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG), die die Emissionen von Anlagen aus bestimmten Industriebranchen regeln. Diese Richtlinien definieren für die betroffenen Anlagen spezifische Anforderungen für bestimmte Schadstoffe.
Im Jahr 2005 leitete die Europäische Kommission eine Überprüfung der EU Rechtsvorschriften zu Industrieemissionen ein, um deren Umwelt- und Kostenwirksamkeit sicherzustellen. Die Überprüfung beinhaltete ein umfangreiches Programm von zehn Studien sowie kontinuierliche und strukturierte Konsultationen mit Interessengruppen.
Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse des Ergebnisses des Überprüfungsprozesses identifizierte die Kommission vier spezifische Probleme:
- unzureichende Umsetzung der BVT, was zu begrenzten Fortschritten bei der Vermeidung und Verminderung von Industrieemissionen und zu Wettbewerbsverzerrungen aufgrund großer Unterschiede bei den Umweltstandards führt;
- Einschränkungen in Bezug auf Einhaltung, Durchsetzung und Umweltverbesserungen, die die Umweltwirksamkeit und die Förderung von Innovationen behindern;
- unnötiger Verwaltungsaufwand aufgrund der Komplexität und Inkohärenz von Teilen des derzeitigen Rechtsrahmens;
- unzureichender Geltungsbereich und unklare Bestimmungen der geltenden IVVU-Richtlinie, was die Erreichung der in den thematischen Strategien der Kommission (Luftverschmutzung, Bodenschutz sowie Abfallvermeidung und -recycling) festgelegten Ziele erschweren könnte.
Die Überprüfung führte im Dezember 2007 zur Veröffentlichung eines Vorschlags für eine Richtlinie über Industrieemissionen, die darauf abzielt, die bereits geltenden Bestimmungen zu verschärfen und die Emissionen aus einem breiten Spektrum industrieller Aktivitäten in der gesamten Union zu verringern. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission auch eine Reihe von Begleitdokumenten:
Der Umweltrat erzielte im Juni 2009 eine politische Einigung über die IERL, und sein Gemeinsamer Standpunkt zur IERL wurde im Februar 2010 formell angenommen. Nach weiteren Diskussionen und Änderungen nahm das Europäische Parlament ein Kompromisspaket an, das mit dem Rat auf seiner Plenarsitzung am 7. Juli 2010 vereinbart wurde. Der Text der Richtlinie wurde vom Rat am 8. November 2010 formell genehmigt, am 17. Dezember 2010 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 7. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.