Gliederung der IERL
Kapitel: Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung (Abfallverbrennungsrichtlinie)
Kapitel IV (Artikel 42 bis 55) befasst sich mit Sondervorschriften für Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und stellt damit eine Neufassung der Abfallverbrennungsrichtlinie dar. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf: Anwendungsbereich, Genehmigungsanträge und -auflagen, Reduzierung und Überwachung der Emissionen, Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Betriebsbedingungen, Anlieferung und Annahme des Abfalls, Rückstände, wesentliche Änderung sowie Berichterstattung und Information der Öffentlichkeit.