Die Richtlinie über Industrieemissionen

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INHALT

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Gliederung der IERL
Kapitel: Großfeuerungsanlagen (GFA)

 

Kapitel III (Artikel 28 bis 41) befasst sich mit Sondervorschriften für Feuerungsanlagen und stellt damit eine Neufassung der GFA-Richtlinie dar. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf: Geltungsbereich, Aggregationsregeln, Emissionsgrenzwerte, Schwefelabscheidegrad, nationaler Übergangsplan, Ausnahme für beschränkte Laufzeit, kleine isolierte Netze, Fernwärmeanlagen, geologische Speicherung von Kohlendioxid, Betriebsstörung oder Ausfall der Abgasreinigungsanlage, Überwachung, Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Mehrstofffeuerungsanlagen und Durchführungsbestimmungen.