Artenschutz im EU-Naturschutzrecht

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Artenschutz nach der Vogelschutzrichtlinie
Der EU-Rechtsrahmen für den Vogelschutz

 

Artikel 1 der Richtlinie besagt, dass sie

"die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind", betrifft. "Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten."

Die Rechtsprechung des EuGH bestätigt, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet sind, die im Gebiet der Gemeinschaft vorkommenden wildlebenden Vogelarten zu schützen, nicht nur die Arten, die in ihren nationalen Hoheitsgebieten vorkommen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Natura 2000 und bedrohte Vögel

Die Bestimmung und Erhaltung der Schlüsselterritorien (Gebiete), in denen eine Art brütet, frisst, schläft und während der Wanderung Rast macht, ist eine entscheidende Voraussetzung für alle Bestrebungen im Zusammenhang mit der Bestandserholung dieser Art. In der EU ist die Einrichtung des Natura-2000-Netzes das Hauptinstrument und die rechtliche Voraussetzung, die sich direkt aus der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie der EU ergibt. Nach der Vogelschutzrichtlinie müssen Gebiete für 192 Vogelarten, die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind, ausgewiesen werden. Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete für andere regelmäßig auftretende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, ausweisen und dabei die Notwendigkeit berücksichtigen, ihre Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie ihre Rastplätze entlang ihrer Zugrouten, beispielsweise Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, zu schützen. Diese Gebiete werden als besondere Schutzgebiete (BSG) bezeichnet und sind direkt in das europäische Natura-2000-Netz einbezogen. Die besonderen Schutzgebiete müssen besonderen Maßnahmen zur Erhaltung des Lebensraums unterliegen, um das Überleben und die Vermehrung der Zugvögel und der Vögel nach Anhang I in ihrem Erfassungsbereich zu gewährleisten. Natura 2000 ist ein ökologisches Netz von Gebieten, das sich über 27 EU-Länder erstreckt und bisher über 26 000 Gebiete umfasst, die etwa ein Fünftel der Landfläche der Union ausmachen. Das Natura-2000-Netz erstreckt sich auch auf die Meeresumwelt, wo die Ausweisung von Gebieten noch nicht abgeschlossen ist.

Für die große Mehrzahl der Arten umfasst Natura 2000 mehr als die Hälfte oder sogar bis zu 100% ihrer Population in jeder Phase ihres Lebenszyklus. Bei anderen Arten, die noch häufiger vorkommen oder über große Gebiete dünn verteilt sind, ist die Aufnahme in Schutzgebiete geringer. Ihre Erhaltung muss daher mit anderen Mitteln erreicht werden. So waren beispielsweise Agrarumweltregelungen und eine verbesserte Bewirtschaftung der Wälder entscheidend für die Umsetzung der Aktionspläne für verschiedene Arten, wie z. B. den Spanischen und Östlichen Kaiseradler, die Großtrappe, den Rötelfalken und andere.