Wichtigste Bestimmungen
Die UHRL erlegt einem Betreiber die Haftung für die Verhütung unmittelbar drohender Umweltschäden bzw. für die Sanierung tatsächlich eingetretener Umweltschäden auf:
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Verschuldensunabhängige Haftung für die in Anhang III aufgeführten Tätigkeiten gemäß EU-Rechtsvorschriften, mit Geltung für:
- Schädigung des Bodens
- Schädigung der Gewässer
- Schädigung der biologischen Vielfalt (nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie geschützte Arten und Lebensräume sowie entsprechende nationale biologische Vielfalt nach Wahl eines MS)
- Verschuldensabhängige Haftung für nicht in Anhang III aufgeführte Tätigkeiten, mit ausschließlicher Geltung für die Schädigung der biologischen Vielfalt.
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Anhang III listet Aktivitäten in 14 Kategorien von EU-Rechtsvorschriften auf:
- nach der Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) zulässige Tätigkeiten
- Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen
- Ableitungen bestimmter gefährlicher Stoffe in Binnengewässer, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen
- Ableitungen bestimmter gefährlicher Stoffe in das Grundwasser, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen
- Ableitungen von Schadstoffen in Oberflächengewässer oder Grundwasser, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen
- Wasserentnahme und Aufstauung von Gewässern
- die Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verarbeitung, das Abfüllen, die Freisetzung in die Umwelt und die innerbetriebliche Beförderung von gefährlichen Stoffen, gefährlichen Zubereitungen, Bioziden und anderen Pflanzenschutzmitteln
- die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf Binnengewässern, auf See oder in der Luft
- der Betrieb von Anlagen, für den eine Genehmigung gemäß Rechtsvorschriften über Luftverunreinigung erforderlich ist
- Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVO) in geschlossenen Systemen
- absichtliche Freisetzung in die Umwelt, Beförderung und Inverkehrbringen von GVO
- grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
- Bewirtschaftung von mineralischen Abfällen
- Betrieb von Speicherstätten für Kohlendioxid