Zweck und Ziele
Die Ziele der UHRL:
- dass „die Betreiber dazu veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu entwickeln, mit denen die Gefahr von Umweltschäden auf ein Minimum beschränkt werden kann“
- Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, um die Zahl künftiger kontaminierter Standorte in der EU zu verringern
- Unterstützung bei der Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt in der EU, indem eine Haftung für Schäden an nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen eingeführt wird.