Schwerpunkt Rechtsrahmen für den Gebietsschutz

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INHALT

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Ausweisung von Gebieten und Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen
Verpflichtung zu besonderen Erhaltungsmaßnahmen

 

Die Mitgliedstaaten ergreifen im Rahmen von Natura 2000, geeignete Erhaltungsmaßnahmen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, zu bewahren oder wiederherzustellen, da dies das oberste Erhaltungsziel der Richtlinie darstellt.

Erhaltungsziele:

  • 1. Das übergeordnete Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand zu verwirklichen, kann nur auf einer geeigneten Ebene, wie zum Beispiel der nationalen oder der biogeografischen Ebene, betrachtet werden.
  • 2. Dieses übergeordnete Ziel muss in Erhaltungsziele auf Gebietsebene umgesetzt werden, die die innerhalb der jeweiligen Gebiete zu erreichenden Erhaltungsvorgaben definieren, um ihren Beitrag zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands auf nationaler, biogeografischer oder europäischer Ebene zu optimieren.

Es ist daher klar, dass Natura 2000 nicht nur eine Verpflichtung zur Ausweisung von Gebieten ist. Natura 2000 ist vielmehr Teil der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf eine tatsächliche - und geplante - Erhaltung. Die Richtlinien machen deutlich, dass die Erhaltungsziele unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, regionalen und freizeitbezogenen Erfordernisse erreicht werden sollen. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die am besten geeigneten Methoden und Instrumente zur Umsetzung der Richtlinien und zur Erreichung der Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten festzulegen.

Daher müssen die im Rahmen der Habitatrichtlinie ausgewiesenen Gebiete in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen von Artikel 6 der genannten Richtlinie verwaltet, erhalten und geschützt werden. Artikel 6 Absätze 2, 3 und 4 gilt auch für Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (vgl. Artikel 7 der Habitatrichtlinie), während die Bewirtschaftung der Schutzgebiete durch die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie geregelt ist.