Schwerpunkt Rechtsrahmen für den Gebietsschutz

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Ausweisung von Gebieten und Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen
Vogelschutzrichtlinie - Auswahl und Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (BSG)

 

Der Schutz gefährdeter Vogelarten und Zugvogelarten wird durch die Einrichtung eines kohärenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (BSG) gewährleistet (Artikel 4 Absätze 1 und 2, in Verbindung mit Anhang I der Vogelschutzrichtlinie), die von den Mitgliedstaaten ausgewählt und rechtlich eingestuft werden. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Die ausgewählten Gebiete müssen die Lebensräume umfassen, die die jeweilige Art für Paarung, Vermehrung und Ernährung sowie im Falle von Zugvogelarten auch für Mauser, Rast und Überwinterung benötigt. Die Mitgliedstaaten haben einen Ermessensspielraum bei der Ermittlung der am besten geeigneten Gebiete. Dieser Grundsatz wurde durch den EuGH in der Rechtssache Leybucht bestätigt. Sie müssen jedoch wissenschaftliche und ornithologische Kriterien anwenden Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! keine wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Die Mitgliedstaaten müssen diese Kriterien in vollem Umfang so anwenden, dass sichergestellt ist, dass alle zahlen- und flächenmäßig "geeignetsten Gebiete" ausgewiesen werden.

Wenn es ein Mitgliedstaat versäumt, ein solches geeignetstes Gebiet als BSG auszuweisen, kann der Gerichtshof entscheiden, dass das betreffende Gebiet als solches hätte eingestuft werden müssen, wie er es u. a. in der Rechtssache Marismas de Santona getan hat. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Nach der Ausweisung potenzieller BSG übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über das Gebiet. Diese entscheidet, ob die ausgewiesenen Gebiete ausreichen, um ein kohärentes Netz für den Schutz gefährdeter Vogelarten und Zugvogelarten zu bilden. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die erforderlichen Informationen in Form von Standarddatenbögen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Da die Vogelschutzrichtlinie selbst keine expliziten Auswahlkriterien für BSG vorsieht, veröffentlichen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie BirdLife International mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten Referenzlisten der für den Vogelschutz wichtigen Gebiete mit festgelegten Auswahlkriterien, um die Mitgliedstaaten bei der Ausweisung solcher Gebiete zu unterstützen Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Seit 1994 sind alle BSG integraler Bestandteil von Natura 2000 und umfassen alle geeignetsten Gebiete für die am meisten gefährdeten Vogelarten und die Zugvogelarten.

Special Protection Areas (SPAs) - Birds Directive

Source: http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/barometer/docs/spa.jpg

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