Das Verfahren einer UVP
Schritte des UVP-Verfahrens - Umweltbericht
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, so erstellt der Projektträger einen UVP-Bericht und legt diesen vor. Die durch den Projektträger bereitzustellenden Informationen umfassen mindestens
- a) eine Beschreibung des Projekts mit Angaben zum Standort, zur Ausgestaltung, zur Größe und zu anderen einschlägigen Aspekten des Projekts,
- b) eine Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt,
- c) eine Beschreibung der Aspekte des Projekts und/oder der Maßnahmen, mit denen mögliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert oder verringert und, wenn möglich, ausgeglichen werden sollen,
- d) eine Beschreibung der vom Projektträger untersuchten vernünftigen Alternativen, die für das Projekt und seine spezifischen Merkmale relevant sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt,
- e) eine nichttechnische Zusammenfassung der unter den Buchstaben a bis d genannten Angaben und
- f) ergänzende Informationen gemäß Anhang IV, die für die spezifischen Merkmale eines bestimmten Projekts oder einer bestimmten Projektart und der Umweltfaktoren, die möglicherweise beeinträchtigt werden, von Bedeutung sind.
Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts
- a) stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,
- b) stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erforderlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen, und
- c) fordert die zuständige Behörde von dem Projektträger erforderlichenfalls ergänzende Informationen gemäß Anhang IV an, die für die Erstellung der begründeten Schlussfolgerung in Bezug auf die erheblichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt unmittelbar relevant sind.
Der Umweltbericht (oder UVP-Bericht) ist das wichtigste Dokument im gesamten UVP-Prozess, was auch durch die Definition unter Buchstabe g bestätigt wird, die bereits in ihrem ersten Punkt die Erstellung eines UVP-Berichts durch den Projektträger als eines der wesentlichen Elemente einer UVP erwähnt.
Der UVP-Bericht muss die notwendigen Informationen enthalten, damit die zuständige Behörde zu einer begründeten Schlussfolgerung gelangen kann, wie sie für die Genehmigung erforderlich ist, und sollte von ausreichender Qualität sein, um diese Beurteilung zu ermöglichen.