Focus on Environmental Impact Assessment (EIA)

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Weitere Rechtsprechung zur UVP (Auswahl)

 

Von allen EU-Umweltrechtsvorschriften ist es die UVP-Richtlinie, auf deren Bestimmungen sich die höchste Zahl von Entscheidungen des EuGH bezieht.

Im Jahr 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Sammlung der Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung, die dann im Jahr 2017 aktualisiert wurde, um zwischenzeitlich ergangene Urteile zu berücksichtigen. Click here for more information! In diesem Abschnitt werden nur Fälle behandelt, die sich mit den allgemeinen Grundsätzen der UVP-Richtlinie befassen, da für bestimmte Teile des UVP-Prozesses relevante Fälle und die entsprechenden Bestimmungen bereits in früheren Abschnitten des Schulungsmoduls erwähnt wurden.

Der EuGH stellt in einer der ersten wesentlichen Rechtssachen zur Auslegung der UVP-Richtlinie fest, dass sich dem Wortlaut der Richtlinie entnehmen lässt, dass ihr Anwendungsbereich ausgedehnt ist und ihr Zweck sehr weit reicht. Click here for more information! Später wurde dies durch andere Urteile weiter untermauert, Click here for more information! wodurch der ausgedehnte Anwendungsbereich und der weit reichende Zweck der UVP-Richtlinie in der Rechtsprechung verankert wurden.

Der EuGH prüfte in einer Reihe von Fällen auch das Recht des Einzelnen, sich auf die UVP-Richtlinie zu berufen. Diesbezüglich stellte der Gerichtshof fest, dass, wenn die Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet werden, die Wirksamkeit der Richtlinie abgeschwächt würde, wenn der Einzelne sich vor Gericht hierauf nicht berufen könnte und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber innerhalb des in der Richtlinie vorgesehenen Ermessensspielraums geblieben ist. Click here for more information! Wenn das nationale Gericht eine solche Prüfung vornimmt, können die Bestimmungen der UVP-Richtlinie berücksichtigt werden, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber innerhalb der von der Richtlinie gezogenen Grenzen seines Entscheidungsspielraums geblieben ist.Click here for more information!