Grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Europa

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Anerkennung und Vollstreckung: Unterhaltsverordnung

 

Die große Neuerung der Unterhaltsverordnung bezüglich der Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens. Eine für diesen weitreichenden Schritt erforderliche Bedingung war freilich die Vereinheitlichung des auf Unterhaltspflichten anwendbaren Rechts . Der Grund dafür ist, dass, sobald klar wurde, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten an ein gemeinsamen anwendbares Recht gebunden sein möchten, zwei unterschiedliche Regelwerke für die Anerkennung und Vollstreckung in die Unterhaltsverordnung aufgenommen wurden.

  • Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die in Mitgliedstaaten ergangen sind, welche an das anwendbare Recht des Haager Protokolls von 2007 gebunden sind (Abschnitt 1, Kapitel IV der Verordnung), und
  • Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die in Mitgliedstaaten ergangen sind, welche nicht an das Haager Protokoll von 2007 gebunden sind (Abschnitt 2, Kapitel IV der Verordnung).