Environmental Assessments in the EU’s environmental policy

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Überblick über die EU-Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen
Der allgemeine Kontext des Besitzstands der Union

 

Der Umweltschutz wird bereits in den Präambeln des Vertrags über die Europäische Union Click here for more information! erwähnt, in dessen Artikel 3 Absatz 3 die nachhaltige Entwicklung Europas sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität als eines der grundlegenden Ziele festgelegt sind. Darüber hinaus enthält der Vertrag in seinem Titel XX (Umwelt) spezifischere Bestimmungen zu seiner Umweltdimension, darunter zum Vorsorgeprinzip. Die ordnungsgemäße Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist eines der wichtigsten Instrumente zur praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes des EU-Umweltrechts.

Der bedeutendste Unterschied zwischen der UVP- und der SUP-Richtlinie liegt in ihrem Geltungsbereich: Während sich eine UVP nur auf ein bestimmtes Projekt und die Umweltfolgen/-auswirkungen dieses Projekts konzentriert, wendet eine SUP einen allgemeineren Ansatz an, wenn öffentliche Pläne und Programme aus einer Vielzahl von Sektoren (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Raumplanung usw.) betrachtet werden.

Zwischen Umweltprüfungen (den UVP/SUP-Richtlinien) und wesentlichen Elementen des Umweltrechts der Union (wie der Abfall- und der Wasserrahmenrichtlinie, der Naturschutzgesetzgebung, der Richtlinie über Industrieemissionen usw.) bestehen beträchtliche Synergien, wie das nachstehende Schaubild veranschaulicht.
 

Umweltprüfungen
Quelle: Präsentation der Europäischen Kommission bei der 11. Sitzung der Energy Community Environmental Task Force, Juni 2016

Diese Synergien werden manchmal auch durch erhebliche Überschneidungen im Geltungsbereich veranschaulicht: So muss beispielsweise die überwiegende Mehrheit der Industrieanlagen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie über Industrieemissionen fallen (die eine integrierte Genehmigung für solche Anlagen vorschreibt), in ihrer Planungsphase einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden und von der zuständigen Behörde eine Genehmigung erhalten.