Environmental Assessments in the EU’s environmental policy

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Überblick über die EU-Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen
Der völkerrechtliche Kontext

 

Infolgedessen wurde am 25. Februar 1991 das Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen angenommen, gefolgt von der Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft (jetzt Europäische Union) und neunundzwanzig Staaten in der Zeit bis zum 2. September 1991. Das Übereinkommen wurde am 3. September 1991 zur Ratifizierung, Annahme, Genehmigung sowie zum Beitritt aufgelegt. Das Übereinkommen trat neunzig Tage nach der sechzehnten Ratifizierung (Polen, 12. Juni 1997) am 10. September 1997 in Kraft. Nach seiner ersten Änderung im Jahr 2001 Click here for more information! steht das Übereinkommen auch UN-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder der UNECE sind, zum Beitritt offen.

In der Rio-Erklärung von 1992 Click here for more information! hat auch die UNO-Generalversammlung das Vorsorgeprinzip angenommen und gebilligt, indem sie feststellte: „Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemein den Vorsorgegrundsatz an. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.Click here for more information!

Im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung (eines der Schlüsselelemente von Umweltprüfungen) wurde auf der vierten Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ am 25. Juni 1998 in Aarhus, Dänemark, das Übereinkommen von Aarhus Click here for more information! angenommen. Es trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Gegenwärtig zählt das Übereinkommen 47 Vertragsparteien aus der UNECE-Region, darunter 46 Länder und die EU.

Was die strategische Umweltprüfung betrifft, so wurde auf einer außerordentlichen Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Espoo am 21. Mai 2003 während der Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ das Protokoll von Kiew angenommen. Sechsunddreißig Staaten und die Europäische Gemeinschaft (jetzt EU) unterzeichneten das Protokoll, wobei Montenegro die Unterzeichnung später vornahm. Das Protokoll trat am 10. Juli 2010 in Kraft.