Environmental Assessments in the EU’s environmental policy

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Überblick über die EU-Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen
Die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie)

 

Die SUP-Richtlinie Click here for more information! wurde nach einem sehr langen Mitentscheidungsverfahren Click here for more information! im Jahr 2001 angenommen. Die Richtlinie gilt für ein breites Spektrum von öffentlichen Plänen und Programmen – sie bezieht sich jedoch nicht auf Politiken, die die höchste Ebene der strategischen Planung bilden, und sie enthält keine taxative Liste von Plänen/Programmen, die mit denjenigen in den Anhängen I und II der UVP-Richtlinie vergleichbar ist.

Pläne und Programme, die in den Geltungsbereich der SUP-Richtlinie fallen, müssen entweder von einer Behörde (nationale, regionale oder lokale Ebene) ausgearbeitet und/oder angenommen werden oder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sein. Eine SUP ist obligatorisch für Pläne/Programme, die für die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfall-/Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Tourismus, Raumordnung oder Bodennutzung erstellt werden und die den Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten setzen, die in den Anhängen der UVP-Richtlinie aufgeführt sind.

Betrachtet man ihre Verfahren und die Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten (Screening, Umweltbericht, Öffentlichkeitsbeteiligung), so weisen UVP und SUP große Ähnlichkeiten auf, aber auch einige Unterschiede, die in Modul 3 ausführlich dargestellt werden.