Einführung
Als Folge des zunehmenden allgemeinen öffentlichen Bewusstseins für Umweltfragen nach dem Zweiten Weltkrieg sowie der zunehmenden Beweise aus erster Hand für die Umweltfolgen industrieller Aktivitäten und der Infrastruktur als solcher sahen sich öffentliche und private Projekte nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Nord- und Westeuropa allmählich einer zunehmenden öffentlichen und institutionellen Kontrolle ausgesetzt. In den Vereinigten Staaten wurde am 1. Januar 1970 der National Environmental Policy Act (NEPA) erlassen, dessen wichtigstes Ergebnis die Vorschrift war, dass alle ausführenden Bundesbehörden Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitserklärungen erstellen müssen, die sich mit den potenziellen Umweltauswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesbehörden befassen. Der NEPA diente als Modell für eine Reihe von nationalen Rechtsvorschriften zur Umweltprüfung auf der ganzen Welt. In Europa begannen entsprechende Arbeiten unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
in den 1970er Jahren.
Die Umweltprüfung ist ein Verfahren, das sicherstellt, dass die Auswirkungen von Entscheidungen auf die Umwelt berücksichtigt werden, bevor die Entscheidungen getroffen werden. Die Umweltprüfung kann entweder für eine Vielzahl von Einzelprojekten, beispielsweise einen Staudamm, eine Autobahn, einen Flughafen oder eine Fabrik, auf der Grundlage der Richtlinie 2011/92/EU (auch als „Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ oder kurz UVP-Richtlinie bekannt) durchgeführt werden, oder sie kann für öffentliche Pläne oder Programme in einer Reihe von Sektoren auf der Grundlage der Richtlinie 2001/42/EG (auch als „Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung“ oder SUP-Richtlinie bekannt) erfolgen. Der gemeinsame Grundsatz beider Richtlinien besteht darin sicherzustellen, dass Pläne, Programme und Projekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werden, vor ihrer Genehmigung oder Zulassung einer Umweltprüfung unterzogen werden. Die Konsultation der Öffentlichkeit ist ein Schlüsselelement der Umweltprüfungsverfahren.
Die Richtlinien über die Umweltprüfung zielen darauf ab, ein hohes Maß an Umweltschutz zu gewährleisten und zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Vorbereitung von Projekten, Plänen und Programmen beizutragen, mit dem Ziel der Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Sie gewährleisten die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungsprozessen und stärken dadurch die Qualität der Entscheidungen.