Überblick über die EU-Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen
Der völkerrechtliche Kontext
Die Konferenz über die Umwelt des Menschen, die 1972 in Stockholm als Teil des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) stattfand, bekräftigte die Verantwortung der Staaten, dafür zu sorgen, dass durch Tätigkeiten, die innerhalb ihres Hoheitsbereichs oder unter ihrer Kontrolle ausgeübt werden, der Umwelt anderer Staaten oder von Gebieten außerhalb der Grenzen der nationalen Hoheitsbereiche kein Schaden zugefügt wird (Grundsatz 21 der Erklärung). Im Jahr 1975 verwies die Schlussakte von Helsinki auf „rechtliche und administrative Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einschließlich Verfahren zur Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und beauftragte die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), das Konzept der UVP weiterzuverfolgen.
Im September 1979 fand in Villach, Österreich, unter der Schirmherrschaft der UNECE das Seminar zum Thema „Umweltverträglichkeitsprüfung“ statt. Der Grund für die Einberufung des Treffens war die Tatsache, dass die rasche technologische und wirtschaftliche Entwicklung zu schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt führte, und es wurde daher anerkannt, dass Politiken mit dem Ziel formuliert werden müssen, künftige Umweltschäden abzuwenden, während gleichzeitig Methoden, Verfahren, Techniken und Politiken zur Umweltverträglichkeitsprüfung entwickelt werden müssen. Das Seminar konzentrierte sich auf die Kernelemente von Umweltprüfungen: die Integration von Umweltbelangen in die Planung und Entscheidungsfindung, die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und die UVP als Instrument für den Umgang mit grenzüberschreitenden Probleme.
Auch wenn es bis 1991 keine völkerrechtlichen Maßnahmen im Bereich der Umweltprüfungen gab, waren die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Villacher Seminars (präsentiert in der Zusammenfassung der Konferenz ) wesentliche Triebkräfte für die Entwicklung der Gesetzgebung zu Umweltprüfungen und insbesondere für die erste UVP-Richtlinie in der EU.
Anfang der 1980er Jahre gab es in einer Reihe von Mitgliedstaaten UVP-Verfahren, und 1982 wurde unter den leitenden Beratern der ECE-Regierungen für Umwelt- und Wasserprobleme eine Expertengruppe für UVP eingesetzt. Im Januar 1987 erarbeitete die UNEP-Expertengruppe für Umweltrecht das Konzept der UVP in grenzüberschreitendem Kontext.