Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen – Vorschriften

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INHALT

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Einleitung

 

Verordnung Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen soll die grenzüberschreitende Vollstreckung in der Europäischen Union verbessern und den Zugang zur Justiz erleichtern. Die Beitreibung geringfügiger Forderungen, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, ist oftmals mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Das Verfahren ist langwierig, der Rechtsstreit ist komplex, und die Unterschiede zwischen den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten sind erheblich. Die vertragliche Grundlage für diesen Rechtsakt ist Artikel 81 Buchstabe f AEUV (vormals Artikel 65 Buchstabe c EG-Vertrag) in Bezug auf die Beseitigung von Hindernissen für die reibungslose Abwicklung von Zivilverfahren. Die Verordnung ist seit 1. Januar 2009 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anwendbar.


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