Einleitung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird eingeleitet, indem das Klageformblatt (Formblatt A) ausgefüllt und beim zuständigen Gericht (eingereicht wird (Artikel 4 EuGFVO). Das Formblatt enthält unter anderem relevante Angaben zu den Parteien sowie eine Beschreibung der Beweismittel. Beweisunterlagen sind nur beizufügen, wenn dies angebracht ist.