Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Module 6:
Fallstudie

 

Die Bedeutung des Begriffs Behinderung in der Rahmenrichtlinie

Chacon Navas, Rechtssache C-13/05, 11. Juli 2006

Sachverhalt:
Frau Navas arbeitete für einen auf Verpflegungsdienste spezialisierten Betrieb und war acht Monate lang krankgeschrieben.
Dann wurde ihr ohne Angabe von Gründen gekündigt, und sie erhob Klage wegen rechtswidriger Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Feststellungen des Gerichtshofs:
Der Begriff „Behinderung“ ist autonom und einheitlich auszulegen.
Er erfasst „eine Einschränkung ..., die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet“. Es muss zudem wahrscheinlich sein, dass die Einschränkung „von langer Dauer ist“.
Die Begriffe „Behinderung“ und „Krankheit“ sind nicht identisch. Infolgedessen genießt eine Person, der ausschließlich wegen Krankheit gekündigt worden ist, keinen Schutz aufgrund einer Behinderung.

Konsequenzen:
Die Annäherungsweise an die Bedeutung des Begriffs „Behinderung“ verwendete ein medizinisches, kein soziales Diskriminierungsmodell. Mit anderen Worten konzentrierte sie sich auf die körperlichen Beeinträchtigungen der behinderten Person, ohne die sozialen Barrieren in der Gesellschaft zu berücksichtigen. Dies steht nicht im Einklang mit der Herangehensweise nach dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das aber zum damaligen Zeitpunkt auf internationaler Ebene noch nicht in Kraft war.

 

Die BRK enthält eine Definition des Begriffs „Behinderung“, die umfassender und deutlicher ist als der Ansatz in der Rechtssache Chacon Navas. Artikel 1 besagt:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

Die Definition bezieht sich sowohl auf die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen der betreffenden Person als auch auf die sozialen Barrieren, die sich auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft auswirken.

Zur Bedeutung des Begriffs „Behinderung“ siehe auch die Fallstudie zu HK Danmark, verbundene Rechtssachen C-335/11 und C-337/11.