In diesem Modul wird der Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung eingehender behandelt.
Einen Überblick über die in diesem Modul angesprochenen Fragestellungen gibt Frau Mary Stacey. Darin werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung aufgrund einer Behinderung beleuchtet.
Nach der Rahmenrichtlinie ist Diskriminierung wegen einer Behinderung nur in Bezug auf selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, Berufsausbildung und zugehörige Bereiche verboten. Anders als im Falle von Diskriminierung aufgrund der Rasse, ist Diskriminierung wegen einer Behinderung in den Bereichen Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Bildung und Wohnraum nicht untersagt. Es ist jedoch anzumerken, dass viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften über die Mindestanforderungen der Rahmenrichtlinie hinausgegangen sind.
In diesem Modul werden drei Aspekte der Diskriminierung wegen einer Behinderung behandelt:
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