Der Rechtsrahmen für den Naturschutz in der EU

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Einführung

 

Die Vogelschutzrichtlinie erkennt an, dass es sich bei Wildvögeln, bei denen die Bestände vieler Arten im Rückgang begriffen sind, zum großen Teil um Zugvögel handelt, und dass sie ein gemeinsames Erbe der Mitgliedstaaten darstellen - und dass ein wirksamer Vogelschutz ein typisch grenzübergreifendes Umweltproblem ist. Dies erfordert die Pflege oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume, wobei auf bestimmte Arten besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind, durch die die Jagd reguliert und verhindert wird, dass sich kommerzielle Interessen negativ auf den Umfang der Entnahme auswirken.

In ähnlicher Weise wird in der Habitatrichtlinie anerkannt, dass viele natürliche Lebensräume und wildlebende Arten ernstlich bedroht sind, dass sie Teil des Naturerbes der Union sind und dass die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, oft grenzübergreifend sind. Dies erfordert ihre Erhaltung und Wiederherstellung sowohl durch den Schutz der Gebiete als auch durch ein allgemeines Schutzsystem für bestimmte Tier- und Pflanzenarten, das die Vogelschutzrichtlinie ergänzt und Regulierungsmaßnahmen für bestimmte Arten zulässt, wenn ihr Erhaltungszustand dies rechtfertigt. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Um diesen Schutz zu erreichen, hat die Europäische Union in den letzten Jahren ein ausgedehntes Netz von Schutzgebieten in allen Mitgliedstaaten aufgebaut, das so genannte Natura-2000-Netz. Auf der Grundlage von Informationen, die offiziell von den Mitgliedstaaten bereitgestellt wurden, haben die Kommission und die Europäische Umweltagentur ein 'NNatura-2000-Barometer' entwickelt, das die Fortschritte bei der Einrichtung von Natura-2000-Gebieten in jedem Mitgliedstaat zusammenfasst. Nach dem neuesten Barometer, das die Situation bis Januar 2016 zusammenfasst, umfasst Natura 2000 Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! 27 312 Gebiete mit einer Fläche von 1 147 956 km². Die terrestrische Komponente umfasst 787 606 km² (mehr als 18 % der Landfläche der EU), die marine Komponente umfasst 360 350 km² (schätzungsweise etwa 6 % der Meeresfläche der EU). Es handelt sich dabei um das weltweit größte koordinierte supranationale Netzwerk von Naturschutzgebieten.