Überblick über das Naturschutzsystem der EU
Kurz gesagt, die Habitatrichtlinie besteht generell aus zwei Gruppen von Vorschriften:
- dem Abschnitt über die Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten (BSG)
- dem Abschnitt über den Artenschutz

Source: Joseph van der Stegen, DG Environment, European Commission
Natura 2000 gilt nicht nur für die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie, sondern auch für die Meeresumwelt. Darüber hinaus wird damit eine der Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt erfüllt. Diese Richtlinien waren zweifellos ein Katalysator für die Aufstockung der Mittel für die Natur, für die Sensibilisierung und die Steigerung des Engagements der Interessengruppen sowie für die Stärkung des Wissens und des Erfahrungsaustauschs. Dies ist jedoch nicht in ausreichendem Maße geschehen.