Der Rechtsrahmen für den Naturschutz in der EU

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Überblick über das Naturschutzsystem der EU

 

Kurz gesagt, die Habitatrichtlinie besteht generell aus zwei Gruppen von Vorschriften:

  • dem Abschnitt über die Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten (BSG)
  • dem Abschnitt über den Artenschutz
während die Vogelschutzrichtlinie ähnlich aufgebaut ist, nur dass hier die ausgewiesenen Gebiete als Schutzgebiete (SG) bezeichnet werden. Alle ausgewiesenen SG und BSG bilden ein kohärentes ökologisches Netzwerk in ganz Europa, genannt Natura 2000. Das Hauptziel von Natura 2000 besteht darin, verschiedene Gebiete in ganz Europa miteinander zu verbinden, um die Fragmentierung von Lebensräumen zu bekämpfen, die als eine der Hauptursachen für das Aussterben von Arten gilt.

Natura 2000
Source: Joseph van der Stegen, DG Environment, European Commission

Natura 2000 gilt nicht nur für die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie, sondern auch für die Meeresumwelt. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Darüber hinaus wird damit eine der Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt erfüllt. Diese Richtlinien waren zweifellos ein Katalysator für die Aufstockung der Mittel für die Natur, für die Sensibilisierung und die Steigerung des Engagements der Interessengruppen sowie für die Stärkung des Wissens und des Erfahrungsaustauschs. Dies ist jedoch nicht in ausreichendem Maße geschehen.