Der Rechtsrahmen für den Naturschutz in der EU

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INHALT

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Überblick über das Naturschutzsystem der EU
Die Habitatrichtlinie

 

Die Habitatrichtlinie Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! basiert auf zwei Säulen:

  • Natura-2000-Netz von Schutzgebieten
  • strenges Artenschutzsystem

Die Richtlinie schützt ca. 1 000 Tier- und Pflanzenarten und über 200 Lebensraumtypen, wie z. B. besondere Arten von Wäldern, Wiesen, Feuchtgebieten usw., die für Europa von großer Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten ermitteln und schlagen eine erschöpfende Liste der Gebiete vor, denen auf nationaler Ebene erhebliche ökologische Bedeutung für die Ziele der Habitatrichtlinie zukommt. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Die Kommission erstellt eine europäische Liste, indem sie aus den Vorschlägen der Mitgliedstaaten Gebiete auswählt, um eine günstige Erhaltung von Lebensräumen und Arten auf europäischer Ebene zu gewährleisten.

Habitats Directive
Quelle: Joseph van der Stegen, GD Umwelt, Europäische Kommission