Der Rechtsrahmen für den Naturschutz in der EU

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Evaluierung der bestehenden Naturschutzvorschriften der EU
Evaluierung des EU-Naturschutzrechts

 

Was die Wirksamkeit der Richtlinien betrifft, so hat die Evaluierung gezeigt, dass die allgemeinen Ziele der Richtlinien noch nicht erreicht wurden und es nicht möglich ist, vorherzusagen, wann sie vollständig erreicht sein werden. Es ist jedoch klar, dass der Erhaltungszustand und die Entwicklungstendenzen der Vogelarten sowie anderer durch die Richtlinien geschützter Arten und Lebensräume ohne die Richtlinien erheblich schlechter wären und dass sich der Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume verbessert, wenn gezielte Maßnahmen in ausreichendem Umfang durchgeführt werden. Obwohl es noch Lücken hinsichtlich der Meeresumwelt gibt, ist der terrestrische Teil des Netzes der Natura-2000-Schutzgebiete inzwischen weitgehend etabliert. Nationale Systeme des Artenschutzes und der nachhaltigen Nutzung sind vorhanden. Die Fortschritte bei der Erhaltung von Lebensräumen und der Erbringung von Ökosystemdienstleistungen über Natura 2000 hinaus sind begrenzter.

Die mit der Umsetzung der oben genannten Richtlinien verbundenen Kosten gelten als angemessen und im Verhältnis zu den erzielten Vorteilen stehend. Die Kosten für die Ausweisung, den Schutz und die Verwaltung von Natura-2000-Gebieten werden unionsweit auf mindestens 5,8 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Der vielfachen Nutzaspekte der Richtlinien, die auf 200-300 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden, übersteigen die ermittelten Kosten deutlich. Ihre Umsetzung trägt durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Tourismus, insbesondere in ländlichen Gebieten, zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft bei. Unnötige Verwaltungslasten können sich aus nationalen oder regionalen Umsetzungsansätzen ergeben (z. B. Genehmigungsverfahren, die komplizierter sind als notwendig). Es gibt jedoch einen wachsenden Bestand an bewährten Verfahren für intelligente Umsetzungsansätze, beispielsweise die frühzeitige Prüfung von Plänen und Projekten, die Straffung von Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Datenqualität und die gemeinsame Nutzung von Daten.

Darüber hinaus sind die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie der Überprüfung ihrer Relevanz zufolge für die Bekämpfung der wichtigsten Belastungen von Lebensräumen und Arten weiterhin relevant. Ihre allgemeinen und spezifischen Ziele sind nach wie vor gültig; sie legen fest, was erreicht werden soll, und überlassen es den Mitgliedstaaten, spezifische Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren. Die Anhänge beider Richtlinien wurden mehrfach geändert, zuletzt im Zusammenhang mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Über 1200 Arten und Unterarten sowie 231 Lebensraumtypen sind derzeit nach der Habitatrichtlinie gelistet. Darüber hinaus sind die Naturschutzrichtlinien miteinander kohärent, aber es besteht weiterhin die Notwendigkeit, Umsetzungslösungen zu fördern, die die Erreichung ihrer Schutzziele optimieren und zugleich in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen den sozioökonomischen Kontext, in dem sie wirksam sind, in vollem Umfang zu berücksichtigen. Außerdem stellen die Naturschutzrichtlinien und die Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 einen integrierten und vollständig kohärenten Politikansatz dar.

Aus der Analyse des EU-Mehrwerts der Richtlinien schließlich geht hervor, dass allgemein anerkannt wird, dass sie eine stärkere und kohärentere Grundlage für den Schutz der Natur geschaffen haben, als sie in Europa vor ihrer Annahme bestand. Der Bedarf und die Begründung für Maßnahmen auf Unionsebene im Rahmen der Naturschutzrichtlinien behalten ihre Gültigkeit auch im Hinblick auf die Erzielung der vielfältigen Nutzaspekte der Ökosystemleistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen.

Alles in allem hat die Evaluierung gezeigt, dass die allgemeinen Ziele der Richtlinien noch nicht erreicht wurden und es nicht möglich ist, vorherzusagen, wann sie vollständig erreicht sein werden, da sich ein sehr hoher Anteil der nach der Richtlinie geschützten Arten und Lebensraumtypen noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet; teilweise ist ein weiterer Rückgang oder eine fortbestehende Gefährdung zu verzeichnen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Dies ist auf unzureichende Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass viele der Belastungen und Bedrohungen, die zu Rückgängen geführt haben - z. B. Landnutzungsänderungen, Verlust und Verschlechterung von Lebensräumen und Umweltverschmutzung -, nach wie vor bestehen. Zudem findet die Umsetzung der Richtlinien auch in einer Zeit statt, in der die Urbanisierung immer schneller voranschreitet, sich die demografischen Entwicklungen und Ernährungsgewohnheiten ändern, technologische Veränderungen stattfinden, die Integration der Märkte vertieft wird und sich der Klimawandel beschleunigt, was alles beispiellose Anforderungen an den Boden stellt.