Status des Haager Übereinkommens von 2007 und des Haager Protokolls von 2007
Das Haager Übereinkommen von 2007 hat gegenwärtig (20. April 2012) 7 Unterzeichner:
Albanien, Burkina Faso, Bosnien Herzegowina, die Europäische Union, Norwegen, die Ukraine und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Nur Norwegen hat bisher das Übereinkommen ratifiziert. Das Übereinkommen benötigt jedoch eine zweite Ratifikation, Annahme oder Genehmigung, um in Kraft zu treten. Es „tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Hinterlegung einer zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde [...]“ folgt, siehe Artikel 60 des Übereinkommens. Zu den Übergangsbestimmungen siehe Artikel 56 des Übereinkommens.
Hier klicken zur Aktualisierung des Informationsstatus bezüglich des Haager Übereinkommens von 2007.
Das Haager Protokoll von 2007 hat gegenwärtig (20. April 2012) 2 Unterzeichner:
die Europäische Union (ohne Dänemark und das Vereinigte Königreich) und Serbien.
Die Europäische Union (ohne Dänemark und das Vereinigte Königreich) hat ihre Genehmigungsurkunde bereits hinterlegt. Für das Inkrafttreten des Protokolls ist wie beim Haager Übereinkommen von 2007 eine zweite Ratifikation, Annahme oder Genehmigung erforderlich (zum Datum des Inkrafttretens siehe Artikel 25 des Protokolls). Zu den Übergangsbestimmungen siehe Artikel 22 des Protokolls.
Hier klicken zur Aktualisierung des Informationsstatus bezüglich des Haager Protokolls von 2007.
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass, obwohl das Haager Protokoll von 2007 noch nicht in Kraft ist, es seit dem 18. Juni 2011 bereits vorläufig innerhalb der Europäischen Union angewendet wird (ohne Dänemark und das Vereinigte Königreich). Die Europäische Union traf diese ungewöhnliche Entscheidung, um die Anwendung der Unterhaltsverordnung nicht hinauszuzögern, deren Inkrafttreten von der Anwendbarkeit des Haager Protokolls von 2007 abhing (siehe Erklärung der Gemeinschaft).
Das Inkrafttreten des Haager Übereinkommens von 2007 sowie des Haager Protokolls von 2007 wird in naher Zukunft erwartet. Die Europäische Union, die den Rechtsakt im April 2011 unterzeichnete, bereitet die Umsetzung vor, so dass das Haager Übereinkommen von 2007 bald zusammen mit der Unterhaltsverordnung in den EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen wird (siehe Beziehungen zwischen diesen Rechtsakten in Teil II, 5).
Jeder Staat kann sowohl dem Haager Übereinkommen als auch dem Haager Protokoll von 2007 oder nur einem der beiden Rechtsakte beitreten, d.h. ob trotz des Namens „Protokoll“ kann ein Staat dem Haager Protokoll von 2007 betreten, auch wenn dieser Staat kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 2007 ist und umgekehrt, siehe Artikel 58 des Übereinkommens und Artikel 23 des Protokolls. Es sollte erwähnt werden, dass Regionale Organisationen für Wirtschaftliche Integration dem Haager Übereinkommen und Protokoll von 2007 beitreten können; dies ist eine von der Gemeinschaft eingeführte Neuerung, die künftig allen anderen Regionalen Organisation für Wirtschaftliche Integration offen steht, die die in diesen Haager Rechtsakten vorgesehenen Kriterien erfüllen.