Anwendungsbereich und Anwendbarkeit der Unterhaltsverordnung, des Haager Übereinkommens von 2007 und des Haager Protokolls von 2007 sowie die Beziehungen der Unterhaltsverordnung zu anderen Rechtsakten
Erfahren Sie mehr über räumlichen und zeitlichen Anwendungsbereich der Unterhaltsverordnung
Die Übergangsbestimmungen der Unterhaltsverordnung sind in Artikel 75 der Verordnung in der ergänzten und korrigierten Fassung aufgeführt (ABl. L 131, 18.05.2011, S. 26). Nach den genaueren Angaben in Artikel 75(2) findet die Verordnung auf eingeleitete Verfahren, gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche und ausgestellte öffentliche Urkunden Anwendung, die ab dem Tag des Beginns der Anwendbarkeit ergangen sind (d.h. ab dem 18. Juni 2011).