Grenzüberschreitende Ehescheidung: anwendbares Recht

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Wahl des auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

 

Kapitel II der Verordnung behandelt einheitliche Vorschriften zur Bestimmung des auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts, die in den an der verstärken Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedsstaaten angewendet werden. Die nicht daran teilnehmenden Mitgliedsstaaten wenden weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen an, die in deren innerstaatlichem Internationalen Privatrecht vorgesehen sind. (Siehe Frage A. 4 der National Sections).

Bitte wählen Sie:

Vereinbarung über das bei Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht

In Ermangelung einer Rechtswahl auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendendes Recht

Das auf die Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung anwendbare Recht