Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Modul 4:
Fallstudie

 

Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf sowie Bedeutung des Begriffs der wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung.

Bougnaoui und ADDH, Rechtssache C-188/15

Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin war bei dem französischen Informationstechnologieunternehmen als Softwaredesignerin beschäftigt. Sie entschloss sich, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen. Sie wurde von ihrem Vorgesetzten gebeten, bei Treffen mit einem bestimmten Kunden das Kopftuch abzulegen. Die Mitarbeiter des Kunden hatten sich zuvor über ihr Äußeres beschwert. Sie lehnte dies ab, und infolgedessen wurde ihr Arbeitsvertrag aufgelöst.

Feststellungen des Gerichtshofs:
Der Gerichtshof entschied, dass der Wunsch eines Kunden eines Arbeitgebers, die Leistungen dieses Unternehmens nicht mehr von einer ein islamisches Kopftuch tragenden Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne der Rahmenrichtlinie betrachtet werden könne.

Bezogen auf den möglichen Verstoß gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung habe das nationale Gericht zu prüfen, ob alle Kriterien, die eine Rechtfertigung dieser Behandlung ermöglichen, erfüllt sind.

Konsequenzen:
Die Ausnahme der wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung ist eng auszulegen und kann nur in Situationen zur Anwendung kommen, in denen die Religion oder Weltanschauung von der Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder den Bedingungen ihrer Ausübung objektiv vorgegeben ist.