Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftspaket wurde am 2. Dezember 2015 verabschiedet und bestand aus einem Aktionsplan in Form einer Mitteilung, einem Anhang mit einer Liste von über 50 Maßnahmen, die die Kommission in den kommenden Jahren zu verabschieden gedenkt, sowie vier Legislativvorschlägen zum Thema Abfall. Die im Aktionsplan genannten Maßnahmen konzentrieren sich auf Maßnahmen auf EU-Ebene, die einen hohen Mehrwert bieten, um ein Kreislaufwirtschaftsmodell herbeizuführen. Die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft erfordert jedoch ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen – der EU, eines Mitgliedstaats, auf lokaler Ebene sowie aufseiten aller Beteiligter.
Die Ziele sind:
- Ressourcen nachhaltig zu gewinnen und zu nutzen;
- bessere Produkte zu konzipieren und herzustellen, die weniger Ressourcen verbrauchen, eine lange Lebensdauer haben sowie wiederverwendbar und recycelbar sind;
- eine schlankere Produktion zu verwirklichen, die weniger Ressourcen verbraucht und weniger bzw. keinen Restmüll erzeugt;
- zu einem intelligenteren Verbrauch zu gelangen, indem recycelbare und wiederverwendbare Produkte gekauft und Produkte länger genutzt und repariert werden;
- Nutzung von Abfall als Ressource, statt ihn zu entsorgen. Verbesserungen hinsichtlich der Ressourcen- und Energieeffizienz sind auf allen Stufen möglich.