Einleitung
Das internationale Unterhaltsrecht ist ein komplexes Gebiet, nicht zuletzt aufgrund des Bestehens einer Reihe internationaler und regionaler Rechtsakte sowie bilateraler Übereinkommen, deren Anwendungsbereich sich oftmals überschneidet.
Die Verordnung des Rates (EG) Nr. 4/2009 vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
(hiernach: die „Unterhaltsverordnung“) in der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark – siehe unten), seit dem 18. Juni 2011 in Kraft, führt einen neuen Rahmen für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen innerhalb der Europäischen Union ein. Dieser umfassende Rechtsakt enthält neben Zuständigkeitsvorschriften auch Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung und Vollstreckung und zum anwendbaren Recht und führt ein System der Zusammenarbeit zwischen Zentralen Behörden sowie ausführliche Bestimmungen zur Proesskostenhilfe ein. Kurz, die Unterhaltsverordnung verbessert die Situation derer deutlich, die Unterhaltsansprüche in Europa grenzüberschreitend geltend machen möchten.
Auf globaler Ebene ist es das kürzlich verabschiedete
Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
(hiernach: „Haager Übereinkommen von 2007“), das ein neues Gebiet der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch die Einführung von vereinfachten, zügigen, zugänglichen und kostengünstigen Verfahren insbesondere wegen Kindesunterhalt verspricht. Zusammen mit dem neuen Haager Übereinkommen haben die Mitglieder der Haager Konferenz einen neuen, universell anwendbaren Rechtsakt erlassen: das
Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht.
(hiernach: das „Haager Protokoll von 2007“).
Es ist wichtig anzumerken, dass die neue europäische Unterhaltsverordnung parallel zum Haager Übereinkommen von 2007 entworfen wurde und dass die Europäische Union dem Einklang des europäischen Rechtsakts mit dem neuen, universell anwendbaren Übereinkommen große Bedeutung beigemessen hat. Die Europäische Union hat das Haager Übereinkommen von 2007 unterzeichnet und bereitet seine Umsetzung vor. Dies bedeutet, dass das Haager Übereinkommen von 2007 bald neben der europäischen Unterhaltsverordnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Anwendung kommen wird. Dies ist der Grund, weshalb dieser e-Learning-Kurs vergleichende Verweise zum Haager Übereinkommen von 2007 enthält.
Bezüglich des Haager Protokolls von 2007 über das anwendbare Recht ist anzumerken, dass die europäische Unterhaltsverordnung vorsieht, das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht bestimme sich nach jenem Protokoll.
Teil IV dieses e-Learning-Kurses über das anwendbare Unterhaltsrecht untersucht daher die Bestimmungen des Haager Protokolls von 2007. Obwohl das Haager Protokoll von 2007 noch nicht in Kraft getreten ist, wird es innerhalb der Europäischen Union vorläufig angewendet.