Hintergrund
Vorexistierende internationale und regionale Rechtsakte zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltansprüchen
Ein paar Worte zu den bestehenden internationalen und regionalen Rechtsakten zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind notwendig, insbesondere da einige dieser Übereinkünfte neben der Unterhaltsverordnung und den neuen Haager Rechtsakten (weitere Informationen siehe TEIL II, 5 „Beziehungen zu anderen Rechtsakten“) weiterhin parallel dazu gelten.
Vor dem Haager Übereinkommen von 2007 und dem Haager Protokoll von 2007 bestanden folgende multilaterale Übereinkünfte:
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