Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Modul 2:
Verschiedene Arten von verbotener Diskriminierung

 

Belästigung liegt vor, wenn:

  • wenn es unerwünschte Verhaltensweisen gibt, die im Zusammenhang mit einem der Schutzgründe Rasse, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung, Behinderung oder Alter stehen;
  • die Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber macht während eines Bewerbungsgesprächs Witze über die Religion oder Weltanschauung eines Stellenbewerbers, die dieser als Schmach empfindet. Dies kann eine Belästigung darstellen.

Viktimisierung liegt vor, wenn:

  • eine Person benachteiligt wird;
  • weil sie Beschwerde wegen Diskriminierung erhoben, ein Verfahren wegen Diskriminierung eingeleitet oder einer anderen Person bei einer Beschwerde oder der Einleitung eines solchen Verfahrens geholfen hat.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber zieht eine Person nicht in die engere Wahl für ein Bewerbungsgespräch, obgleich sie für die Stelle qualifiziert ist, weil der betreffende Bewerber im vergangenen Jahr erklärt hatte, dass der Arbeitgeber ihn seiner Meinung nach wegen seiner sexuellen Ausrichtung belästigt habe, und Beschwerde erhoben hatte. Dies kann eine Viktimisierung darstellen.

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