Diskriminierung aufgrund des Alters, junge Arbeitnehmer/-innen
Abercrombie & Fitch c. Antonino Bordonaro C-143/16
Sachverhalt:
Der Fall betrifft ein italienisches Gesetz zur Genehmigung von Leiharbeitsverträgen für Personen unter 25 Jahren, welche nach Erreichen dieses Alters gekündigt werden können. Der Vertrag von Herrn Bordonaro wurde automatisch gekündigt, als er 25 Jahre alt wurde.
Feststellungen des Gerichtshofs:
Der EuGH stellte fest, dass diese nationalen Rechtsvorschriften ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik verfolgen - nämlich den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er kam auch zu dem Schluss, dass die Rechtsvorschriften angemessen und notwendig sind, wobei sie „in Anbetracht des weiten Ermessens der Mitgliedstaaten…um einen Grad von Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen“ berücksichtigen sollten. Das Gericht stellte fest, dass: „die Situation eines Arbeitnehmers, der jünger als 25 Jahre ist und der aufgrund eines flexiblen befristeten Arbeitsvertrags wie des Gelegenheitsarbeitsvertrags Zugang zum Arbeitsmarkt finden kann, im Kontext einer andauernden Wirtschaftskrise und schwachen Wachstums der Situation vorzuziehen ist, in der sich eine Person befindet, die nicht über diese Möglichkeit verfügt und deshalb beschäftigungslos ist.“
Konsequenzen:
Arbeitgeber müssen sorgfältig prüfen, ob auf dem Alter basierende, unterschiedliche Ansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis einem legitimen Ziel dienen und verhältnismäßig sind.Das Gericht hat insbesondere den Kontext der Wirtschaftskrise hervorgehoben und entschiedendass der Arbeitgeber berechtigt war, einen Vertrag zu kündigen, sobald der Arbeitnehmer 25 Jahre alt ist. Dieses Urteil legt nahe, dass der Gerichtshof bereit sein könnte, die strikte Anwendung des Ansatzes der objektiven Rechtfertigung, wie er in Mangold in bestimmten Kontexten angewandt wird, zu lockern.
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