Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Modul 7:
Fallstudie

 

Diskriminierung aufgrund des Alters und Höchsteintrittsalter

Wolf, Rechtssache C-229/08, 12. Januar 2010

Sachverhalt:
Herr Wolf bewarb sich bei der Branddirektion Frankfurt als Berufsfeuerwehrmann. Die Bewerbung von Herrn Wolf wurde abgelehnt, da er 31 Jahre alt war (d. h. die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten hatte). Daraufhin erhob er Klage, um die maßgebliche Regelung anzufechten.
Die Klage bezog sich auf Artikel 6 der Rahmenrichtlinie sowie auf Artikel 4 der Richtlinie, der Diskriminierung zulässt, wenn:

  • ein altersbezogenes Merkmal
  • eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt und
  • es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.

Feststellungen des Gerichtshofs:
Der Zweck der Regelung war rechtmäßig, da mit ihr das ordnungsgemäße Funktionieren der Berufsfeuerwehr gewährleistet werden sollte. Vorgelegten Beweisunterlagen zufolge waren nur sehr wenige Arbeitnehmer im Alter von 45 Jahren in der Lage, ihre Tätigkeit im Bereich der Brandbekämpfung angemessen auszuüben.
Die Regelung war auch verhältnismäßig, da bei Einstellung von Personen über 30 Jahren ein zu großer Anteil der Mitarbeiter die Tätigkeit im Bereich der Brandbekämpfung nicht für einen hinreichend langen Zeitraum würde ausüben können.

Konsequenzen:
In Berufen oder Fachgebieten, in denen körperliche und geistige Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung von entscheidender Bedeutung sind, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ein Höchsteintrittsalter für diese Funktionen verhältnismäßig und gerechtfertigt ist.

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