Einführung
Die Richter der innerstaatlichen Gerichte sind zugleich europäische Richter. Sie wenden nicht nur innerstaatliches Recht an, sondern auch Unionsrecht. Das letzte Wort über die Auslegung des Unionsrechts hat jedoch der Gerichtshof der Europäischen Union. Er arbeitet im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens mit den innerstaatlichen Gerichten zusammen. Eine weitere Quelle für die Auslegung des Unionsrechts sind Urteile, die im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere im Umweltbereich, ergangen sind.