Hauptmerkmale des Aarhus-Übereinkommens
Das Aarhus-Übereinkommen ist ein multilaterales Umweltabkommen, durch das die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten, verbessert werden und das die Konzepte der offenen Gesellschaft (Karl Popper) und der partizipativen Demokratie widerspiegelt. Die Hauptadressaten der in dem Übereinkommen enthaltenen Verpflichtungen sind die Behörden, die definiert sind als Stellen der öffentlichen Verwaltung aus allen Sektoren und auf allen Ebenen (national, regional, lokal usw.) sowie als Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Daher stellt das Aarhus-Übereinkommen auch ein rechtsverbindliches internationales Instrument dar, das sich mit der Rechenschaftspflicht der Regierungen, der Transparenz, der Demokratisierung und dem Zugang zu Gerichten befasst.
Es ist eine Möglichkeit, das Netzwerk der Umwelt-Governance zu verbessern, eine reaktive und vertrauenswürdige Beziehung zwischen der Zivilgesellschaft und den Regierungen aufzubauen und als Novum einen Mechanismus einzuführen, der geschaffen wurde, um den Wert der Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsprozess zu stärken und den Zugang zu Gerichten zu gewährleisten.
Der Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten beziehen sich auf zahlreiche Kontexte, Daten, Verfahren und Angelegenheiten. Die Rio-Erklärung von 1992 legt die politische Richtung für die Öffentlichkeitsbeteiligung als Teil der Umweltpolitik fest, aber sie definiert keine bestimmte Form umweltbezogener Entscheidungsverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung - oder schließt eine solche aus. Sie gibt ferner auch keinen Mindeststandard für eine solche Beteiligung vor oder gestaltet die Prozesse.
Die Unterstützung für die drei "Säulen" nimmt in verschiedenen Umweltabkommen unterschiedliche Formen an: geografisch, in der Detailtiefe und im Ambitionierungsgrad sowie im Umfang der erfassten Verfahrensfragen. Der enge Zusammenhang zwischen dem Zugang zu Informationen und der Beteiligung der Öffentlichkeit zeigt sich in der Rechtsprechung der Menschenrechtsgremien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte und die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker - sie alle stellen Verbindungen zwischen diesen beiden Fragen her.
Manche Umweltabkommen unterstützen in gewisser Weise die allgemeine Vorstellung, dass die interessierte Öffentlichkeit informiert werden sollte, dass sie in der Lage sein sollte, sich eine eigene Meinung zu bilden, und dass sie bei manchen Verträgen die Möglichkeit haben sollte, diese Meinung in Entscheidungsverfahren zum Ausdruck zu bringen. Andere Umweltabkommen mit globaler Reichweite, die den Zugang zu Informationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren befürworten, zielen darauf ab, das öffentliche Bewusstsein für Umweltprobleme sowie das Engagement und die Beteiligung der Öffentlichkeit in diesen Bereichen zu verbessern. Andere gehen sogar noch weiter und verpflichten die Parteien tatsächlich dazu, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Angelegenheiten, die unter die Abkommen fallen, zu gewährleisten.
Auf Unionsebene stellt das Aarhus-Übereinkommen einen Maßstab und einen Teil des Besitzstands der Union dar. Die Mitgliedstaaten in der gesamten Union setzen die Anforderungen von Aarhus über die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften nach dem folgenden Schema um:
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Das Aarhus-Übereinkommen in der Rechtslandschaft der Union
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Organe der Union: Aarhus-Verordnung 1367/2006
Am 14. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (Aarhus-Verordnung) vorgeschlagen.
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Mitgliedstaaten:
- Zugang zu Informationen --> Richtlinie 2003/4
- Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren --> mehrere Richtlinien
- Zugang zu Gerichten --> Rechtsprechung des EuGH
- Mitteilung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten - C(2017) 2616 final


Patrick Dietz
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