Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Modul 5:
Fallstudie

 

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung im Zusammenhang mit Vergünstigungen

Hay, Rechtssache C-267/12, 12. Dezember 2014

Sachverhalt:
Herr Hay arbeitete bei einem der französischen Finanzinstitute. Im Juli 2007 begründete er eine eingetragene Partnerschaft nach französischem Recht (PACS) mit einem männlichen Partner. Aus diesem Anlass beantragte er die Bewilligung der Sonderurlaubstage und der Eheschließungsprämie, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Fall der Eheschließung (gemäß dem Tarifvertrag) gewährt. Der Arbeitgeber verweigerte ihm diese Vergünstigungen und stützte diese Entscheidung auf die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags, die diese Vergünstigungen auf den Fall der Eheschließung beschränkten. Streitig war, ob die Tatsache, dass das Eingehen einer Ehe Personen unterschiedlichen Geschlechts vorbehalten ist, ein rechtmäßiges, angemessenes und erforderliches Ziel darstellen kann, das die mittelbare Diskriminierung rechtfertigt, die sich aus dem Tarifvertrag ergibt.

Feststellungen des Gerichtshofs:
Der Gerichtshof entschied zugunsten von Herrn Hay und erkannte auf unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Er führte aus, dass die Tatsache, dass der PACS sowohl homosexuellen als auch heterosexuellen Paaren offen stehe (anders als in den Rechtssachen Maruko und Römer), unerheblich sei und insbesondere nichts am Wesen der Diskriminierung dieser Paare ändere, denen zum für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt die Schließung einer Ehe rechtlich nicht möglich war. Anders als in den Rechtssachen Maruko und Römer prüfte der Gerichtshof die Frage der Vergleichbarkeit selbst und befand, dass sich Arbeitnehmer, die einen PACS schließen, in einer vergleichbaren Situation befinden wie Arbeitnehmer, die eine Ehe schließen – bei der es sich ebenfalls um eine Zivilunion handelt.

Konsequenzen:
Der Gerichtshof begründete ein hohes Schutzniveau gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung im Beschäftigungsbereich, indem er entschied, dass die Situation homosexueller Arbeitnehmer, die eine Zivilunion schließen und nicht die Möglichkeit haben, eine vollwertige Ehe zu schließen, mit derjenigen von Arbeitnehmern vergleichbar ist, die dieses Recht haben.

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