Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

Modul 1:
Überblick über das EU-Antidiskriminierungsrecht und die Menschenrechtsrahmen

 

Die Förderung der Gleichstellung und der Achtung der Menschenrechte ist heute ein Kernelement der Ziele und Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie ein zentrales Anliegen ihrer Institutionen. Der Gleichheitsgrundsatz gehörte jedoch von Beginn an zu den Grundfesten der Europäischen Union und entwickelte sich zunächst im Kontext der Gleichstellung der Geschlechter. Der Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 forderte gleiches Entgelt für Frauen und Männer und verankerte die Zuständigkeit für die Erarbeitung der ersten Gleichstellungsrichtlinien: die Richtlinie zum gleichen Entgelt von 1975 und die Gleichbehandlungsrichtlinie von 1976, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen untersagte.

Eine spezifische Zuständigkeit für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung führte die Europäische Union jedoch erst mit dem Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 ein. Diese Zuständigkeit wurde in Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft geregelt und hatte weitreichende Bedeutung. Sie führte sowohl zur Verabschiedung einer Reihe neuer Gleichstellungsrichtlinien als auch zur Überarbeitung der bestehenden Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter.

In den letzten Jahren waren zudem zwei wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in der EU zu beobachten. Eine Änderung und Erweiterung der Zuständigkeiten und Funktionen der EU im Zusammenhang mit Gleichstellung und anderen Menschenrechten erfolgte mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und signifikante Änderungen am Verfassungsrahmen der EU bewirkte. Als Ergebnis des Vertrags von Lissabon und anderer wichtiger Entscheidungen der EU Institutionen kommt es zudem zu einer zunehmenden Konvergenz der Menschenrechtsrahmen der EU und anderer zwischenstaatlicher Menschenrechtsrahmen des Europarats und der Vereinten Nationen.

Um das sich entwickelnde Antidiskriminierungsrecht der EU umfassend verstehen und anwenden zu können, muss auch ein Verständnis für die Position der Gleichstellung als Menschenrecht sowie für die zunehmende Interaktion der Rahmenwerke der EU, des Europarats und der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte entwickelt werden.


Dieses Schaubild veranschaulicht die Interaktion zwischen dem Europarat, der EU und den Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte

Beschreibung der Abbildung

In diesem Modul werden drei Themen behandelt:

Es ist anzumerken, dass sich dieser e-Learning-Kurs auf die Diskriminierungsgründe Rasse, sexuelle Ausrichtung, Religion oder Weltanschauung, Alter und Behinderung konzentriert. Das geschlechtsbezogene Antidiskriminierungsrecht der EU bildet keinen besonderen Schwerpunkt, obgleich es auch Gegenstand der Erörterung ist, wenn dies angebracht ist. Dies liegt darin begründet, dass die ERA eine gesonderte Tagungsreihe zum Recht der Geschlechtergleichstellung in der EU durchführt und plant, einen spezifischen e-Learning-Kurs zum Recht der Geschlechtergleichstellung in der EU zu entwickeln. Weitere Hintergrundinformationen zum Recht der Geschlechtergleichstellung in der EU sind hier abrufbar.

Einen Überblick über die in diesem Modul behandelten Fragestellungen gibt Herr Peter Reading:

Klicken Sie hier, um das Video zu sehen. Video Peter Reading