Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen - Anwendung

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Erste Schritte

 


Abbildung: Erste Schritte

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Anwendungsbereich: Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gilt in Zivil- und Handelssachen, mit wenigen Ausnahmen, in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit einem Streitwert von maximal 2 000 EUR. Für unbestrittene Forderungen könnte das europäische Mahnverfahren eine Alternative darstellen; dieses Verfahren hat keine Wertgrenze. Das E-Justizportal bietet einen Assistenten, der bei der Entscheidung zwischen den zur Verfügung stehenden Verfahren unterstützt.

Zuständigkeit: Es muss geprüft werden, welches Gericht gemäß den Vorschriften der Brüssel I-Verordnung angerufen werden kann. Teil 4 des Klageformblatts (Formblatt A) bietet diesbezüglich Orientierungshilfen, ist jedoch nicht erschöpfend und verweist weiter auf den relevanten Abschnitt des Europäischen Gerichtsatlas. Es besteht die Möglichkeit, dass mehr als ein Gericht zuständig ist; in diesem Fall kann der Kläger wählen. Ein Gericht muss sich für zuständig erklären, wenn die Brüssel I-Verordnung eine Grundlage für die Zuständigkeit enthält. Manche Vorschriften und Anforderungen werden möglicherweise von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden sein – beispielsweise die Sprache und die Übermittlungswege für die Einreichung der Formblätter sowie die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (siehe auch Artikel 25 EuGFVO).

Formblätter: Die Formblätter sind im E-Justizportal in verschiedenen Formaten verfügbar. Wenn Sie die Online-Formblätter anklicken, erscheinen nach der Auswahl eines Mitgliedstaats die relevanten Informationen dazu, wo und wie die Formblätter in diesem Mitgliedstaat einzureichen sind.