Parental responsibility in a cross-border context

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Mediationsmodelle in grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentführung

 

Dieses Grundmodell der Mediation in grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentführung wird in unterschiedlichem Maße von den drei europäischen Organisationen praktiziert, die regelmäßig grenzüberschreitende Familienmediation in Fällen von Kindesentführung organisieren: die britische karitative Einrichtung Reunite International Child Abduction Centre, das niederländische International Child Abduction Centre/IKO und der deutsche gemeinnützige Verein MiKK/Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten. Alle drei Organisationen nutzen die Co-Mediation und arbeiten mit speziell geschulten Mediatoren, die zur kurzfristigen Übernahme von Fällen und zur engen Zusammenarbeit mit dem gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 zuständigen Gericht bereit sind.

  • Reunite verfügt über einen Pool von sieben Mediatoren, die mit Paaren drei dreistündige Sitzungen an zwei Tagen durchführen. Die Mediation wird von Reunite vorbereitet und befasst sich mit jedem Thema außer der Gütergemeinschaft. Die Kosten werden von den Eltern oder gegebenenfalls durch die Prozesskostenhilfe getragen (wenn die Eltern anspruchsberechtigt sind).
  • IKO verfügt über einen Pool von 18 Mediatoren, die in Co-Mediation auf bi-professioneller Basis arbeiten und mit Paaren drei dreistündige Sitzungen an zwei Tagen durchführen. Die Mediation wird durch das Mediationsbüro von IKO vorbereitet und befasst sich ausschließlich mit den Problembereichen Entführung, Rückgabe oder Nicht-Rückgabe, Umzug und Kontakt. Die Kosten werden durch das Ministerium für Sicherheit und Justiz und die Eltern oder gegebenenfalls durch die Stelle für Prozesskostenhilfe getragen (wenn die Eltern anspruchsberechtigt sind).
  • MiKK hat ein Netzwerk von 140 Mediatoren, die in 28 Sprachen arbeiten können. MiKK organisiert die Mediation, wobei ein Team von Co-Mediatoren zusammengestellt wird, das aus einem Mann und einer Frau besteht, von denen jeweils einer aus dem Land jeder der beiden Parteien kommt oder zumindest deren Muttersprache beherrscht, und von denen einer einen juristischen und der andere einen psychosozialen Hintergrund hat – entsprechend dem in der Breslauer Erklärung propagierten Mediationsmodell. Der zeitliche Rahmen der Mediationen von MiKK richtet sich nach den Eltern, generell finden die Sitzungen jedoch an zwei oder drei Tagen statt und befassen sich mit jedem Thema, das die Eltern klären wollen. Die Mediation wird durch die Parteien selbst finanziert, in manchen Sonderfällen jedoch auch durch die deutsche Zentrale Behörde.