Die Mediationsvereinbarung
Die Vereinbarung wird von den Mediatoren in Zusammenarbeit mit den Parteien in beiden Sprachen abgefasst, von den Anwälten der Parteien geprüft und genehmigt und dann von den Parteien unterzeichnet.
Mit Zustimmung der Parteien leiten die Anwälte die Vereinbarung an das Gericht weiter, um ihre Eintragung oder die Ausfertigung eines gerichtlichen Protokolls sicherzustellen. Eine Verpflichtungserklärung (verbindliche Erklärung eines oder beider Elternteile gegenüber dem Gericht des Entführungsstaats) muss durch die Behörden oder das Gericht in diesem Staat für verbindlich erklärt werden; sie ist im anderen Staat nicht verbindlich. Die Vereinbarung kann dann im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes rechtsverbindlich gemacht werden durch:
- Eine Spiegel-Verfügung (mirror order): entweder eine Verfügung des Gerichts im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, die den Inhalt einer im Entführungsstaat abgegebenen Verpflichtungserklärung „spiegelt“ und im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts vollstreckbar macht, oder aber identische Verfügungen von Gerichten in den zwei beteiligten Staaten; oder
- Eine Safe-Harbor-Verfügung, mit der dem zurückgebliebenen Elternteil durch das zuständige Gericht im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts Verpflichtungen auferlegt werden, um sicherzustellen, dass die Rückgabe des Kindes an den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts und sein späterer Aufenthalt in diesem Staat im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts vollstreckbar ist.
Im Falle von Komplikationen (z. B. wenn ein Strafverfahren eingeleitet oder angedroht wurde), könnte es für die Anwälte sehr hilfreich sein zu beantragen, dass der Richter Kontakt mit dem Verbindungsrichter im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts aufnimmt. Dann können Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um die sichere Rückkehr des entführenden Elternteils zu gewährleisten, z. B. über eine Safe-Harbor-Verfügung. In manchen Fällen wird nur eine partielle Einigung erzielt, aber sogar in Fällen, in denen im Rahmen der Mediation keine Einigung erzielt wurde, berichten für Anträge nach dem Haager Übereinkommen zuständige Richter, dass die Parteien viel besser miteinander kommunizieren und mit dem Gericht zusammenarbeiten können als vor der Mediation.
Schlussfolgerung
Die Mediation ist eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Streitbeilegung in grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentführung durch einen Elternteil – im Interesse der Beteiligten und vor allem im Interesse ihrer Kinder. Zwar ist die Mediation in diesem Bereich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, sie bietet aber auch viel Potenzial. Zudem wächst der Bedarf an dieser Form der Mediation ständig, ebenso wie die Zahl hochqualifizierter Mediatoren für die grenzüberschreitende Familienmediation.