Hintergrund
Frage
Im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens können Gerichte der Mitgliedstaaten (richtige Antwort auswählen):
Familiensachen, die EU-rechtliche Fragen aufwerfen, zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof verweisen
eine Frage der Auslegung des europäischen Familienrechts dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, um eine abschließende Auslegung der Bedeutung des EU-Rechts zu erhalten.
den Europäischen Gerichtshof um eine Entscheidung in einem familienrechtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem nationalen Gericht ersuchen.