Parental responsibility in a cross-border context

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Relevante Rechtstexte 2/2

 

Um die Wechselwirkung zwischen der Brüssel IIa-Verordnung und dem Haager Kindesentführungsübereinkommen verstehen zu können, müssen der Kontext und die Ziele der Rechtsinstrumente berücksichtigt werden. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen ist ein globales Rechtsinstrument, dessen Ziel die möglichst baldige Rückgabe entführter Kinder in ihre Heimatländer ist. Das Übereinkommen befasst sich nicht mit dem zugrunde liegenden Problem des Streits zwischen den Eltern über die elterliche Verantwortung für die Kinder und der Frage, wo das Kind seinen Aufenthalt haben sollte. Die Brüssel IIa-Verordnung andererseits sieht ein umfassenderes Spektrum von Vorschriften vor: Sie gilt für Fragen der elterlichen Verantwortung, ungeachtet der Frage, ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder geschieden sind; sie gilt für alle Aspekte der elterlichen Verantwortung, einschließlich aber nicht begrenzt auf internationale Kindesentführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Mit der Inkraftsetzung der Brüssel IIa-Verordnung bezweckte die Europäische Union die umfassende Regelung der Frage der elterlichen Verantwortung, einschließlich der zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung. Für Situationen von Kindesentführung zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ließ der Gesetzgeber das Haager Übereinkommen jedoch unangetastet.